Gesa Vertes beleuchtet das wichtige Themengebiet des Bauwesens: Die barrierefreie Architektur
Barrierefreiheit in Gebäuden ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die es Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen ermöglicht, selbstbestimmt zu leben. Gesa Vertes betrachtet die gesetzlichen Grundlagen und Normen, die für die Planung und Umsetzung barrierefreier Räume essentiell sind. Die DIN 18040-2 sticht als zentrale Richtlinie heraus, welche die Barrierefreiheit in Wohnungen regelt und Vorgaben für die Gestaltung bietet.
Die Verschmelzung von Barrierefreiheit und Ästhetik stellt eine weitere Herausforderung dar, die Gesa Vertes in ihrer Arbeit angeht. Es wird deutlich, dass eine gut durchdachte Innenarchitektur die Bedürfnisse aller Nutzer berücksichtigen muss, ohne dabei Zugeständnisse im Design zu machen. Dieser Ansatz verlangt eine sorgfältige Planung und kreative Lösungen, um barrierefreie Elemente nahtlos in die Gesamtkonzeption eines Raumes zu integrieren. Ferner thematisiert Vertes die speziellen Anforderungen für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, die von sensorischen bis zu motorischen Einschränkungen reichen. Sie erörtert, wie man durch intelligente Innenarchitektur und den Einsatz bewährter sowie neuer Technologien Hindernisse abbauen und Räume schaffen kann, die allen Menschen gerecht werden. Es wird betont, dass trotz der Komplexität und der Vielfältigkeit der Anforderungen, barrierefreie Räume realisierbar sind und eine Inklusion aller Menschen fördern.
Gesa Vertes über die gesetzlichen Grundlagen
Barrierefreiheit in der Innenarchitektur fußt auf bestimmten gesetzlichen Grundlagen, die entscheidend sind, um Zugänglichkeit und Teilhabe aller Nutzer sicherzustellen. Wichtige Vorschriften wie die DIN 18040-2 und andere Richtlinien stellen die Mindestanforderungen für barrierefreies Bauen dar.
DIN 18040-2
Die DIN 18040-2 ist eine zentrale Norm, die sich speziell mit Barrierefreiheit in Wohnungen befasst, erklärt Gesa Vertes. Diese Norm definiert Maßnahmen, um Gebäude und Wohnräume so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen selbstständig genutzt werden können. Wesentliche Inhalte sind:
- Türbreiten und Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer
- Anforderungen an Sanitärräume
- Bedienbarkeit von Elementen wie Schaltern und Griffen
Andere relevante Richtlinien
Zusätzlich zur DIN 18040-2 gibt es weitere Richtlinien, die für ein umfassendes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen an barrierefreie Innenarchitektur notwendig sind. Diese umfassen:
- Bauordnungen der Bundesländer: Detaillieren spezifische Umsetzungsanforderungen auf Länderebene.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Geben Anforderungen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen vor.
- EN Standards: Beinhalten europaweit geltenden Normen, die ebenfalls Barrierefreiheit adressieren.
Gestaltungsprinzipien
Die Gestaltungsprinzipien der barrierefreien Innenarchitektur zielen darauf ab, zugängliche und ästhetisch ansprechende Umgebungen zu schaffen, informiert Gesa Vertes. Sie berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen und vereinen Funktionalität mit visueller Harmonie.
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt im Designprozess. Sie muss sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, selbstständig und ohne fremde Hilfe am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wichtig dabei ist die Einhaltung der Normen der DIN 18040-2, die unter anderem die Zugänglichkeit von Gebäuden und die Nutzung von Einrichtungen regelt. Lösungen umfassen:
- Türen und Durchgänge: Mindestbreiten für Rollstuhlfahrer (90 cm)
- Bodenoberflächen: Rutschfestigkeit und taktile Leitsysteme für sehbeeinträchtigte Personen
- Sanitäre Anlagen: Unterfahrbare Waschtische und ausreichend Bewegungsfläche für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Ästhetik
Ästhetik in der barrierefreien Innenarchitektur bedeutet, dass zugängliche Räume gleichzeitig ansprechend und einladend gestaltet sein sollen. Das harmonische Zusammenspiel von Farben, Materialien und Licht trägt für Gesa Vertes wesentlich zur Wohlfühlatmosphäre bei. Aspekte der Ästhetik umfassen:
- Farbgebung: Kontrastreiche Gestaltung für bessere Orientierung, ohne überstimulierend zu wirken
- Materialien: Hochwertige und sensorisch angenehme Materialien, die Langlebigkeit und Pflegeleichtigkeit gewährleisten
- Beleuchtung: Blendfreie und anpassungsfähige Lichtkonzepte zur Unterstützung verschiedener Sehanforderungen
Spezielle Anforderungen
Innenarchitektur muss individuell auf spezifische Bedürfnisse ausgerichtet sein, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Es werden gezielte Lösungen für unterschiedliche Beeinträchtigungen entwickelt, von Seh- über Mobilitätseinschränkungen bis hin zu Hörbehinderungen. Diese Lösungsansätze betonen den Detailgrad, der bei der Gestaltung barrierefreier Räume beachtet werden muss.
Lösungen für Sehbehinderungen
Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine ausgewogene Beleuchtung wesentlich. Kontrastreiche Gestaltung und taktile Leitsysteme im Boden helfen dabei, sich räumlich zu orientieren. Die Verwendung von Brailleschrift an Türschildern und in Aufzügen ermöglicht eigenständige Navigation.
Lösungen für Mobilitätseinschränkungen
Räume müssen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne Barrieren zugänglich sein. Breite Flure, rutschfeste Böden und absatzfreie Übergänge sind essenziell. Die Installation von Rampen oder Aufzügen statt Stufen sowie unterfahrbaren Küchen- und Waschtischen erleichtert den Alltag.
Lösungen für Hörbehinderungen
Bei Hörbehinderungen liegt der Fokus auf visuellen und vibrierenden Warnsystemen. Optische Signale bei Türklingeln und Rauchmeldern oder die Nutzung von Lichtsignalanlagen in öffentlichen Gebäuden sind dabei von großer Bedeutung. Darüber hinaus sind Induktionsanlagen für Hörgeräte in Veranstaltungsräumen und Theatern zu verbreiten, so Gesa Vertes.